Die vier Voraussetzungen vor dem ersten Fahrauftrag
- Grundqualifikation und Befähigungsnachweis prüfen.
- Jährliche, tätigkeitsbezogene Unterweisung dokumentieren.
- Vor Ort in Gerät, Verkehrswege und betriebliche Regeln einweisen und schriftlich beauftragen.
Der Staplerschein ist nur die Qualifikationsstufe
Der sogenannte Staplerschein dokumentiert die erfolgreich abgeschlossene Qualifizierung für eine bestimmte Geräteklasse. DGUV Grundsatz 308-001 unterscheidet Qualifizierung, betriebliche Zusatzqualifizierung und Beauftragung. Der Nachweis allein berechtigt deshalb nicht automatisch zum Fahren in jedem Betrieb.
Unterweisung und Einweisung erfüllen andere Aufgaben
§ 12 BetrSichV verlangt vor der Verwendung eine tätigkeitsbezogene Unterweisung und danach mindestens jährlich weitere Unterweisungen. Die Einweisung bezieht sich auf das konkrete Gerät, Anbaugeräte, Verkehrswege und örtliche Gefährdungen. Beide Bausteine bleiben auch bei erfahrenen Fahrern relevant.
Schriftliche Beauftragung schließt die Kette
| Baustein | Was er belegt | Wer handelt |
|---|---|---|
| Qualifizierung | grundsätzliche Befähigung | qualifizierende Stelle |
| Unterweisung | aktuelle Gefährdungen und Regeln | Arbeitgeber |
| Einweisung | Gerät und Einsatzort | betrieblich beauftragte Fachperson |
| Beauftragung | konkreter Fahrauftrag | Unternehmer, schriftlich |