Online-Theorie mit der betrieblichen Unterweisung verbinden
- Online-Lernergebnis prüfen und Teilnahme sichern.
- Betriebsspezifische Gefährdungen vor Ort besprechen.
- Unterweisung mit Datum, Inhalt und Namen dokumentieren.
Was online gut vermittelbar ist
Regelwissen zu Tragfähigkeit, Lastschwerpunkt, Sicht, Verkehrswegen, Abstellen, Mängelmeldung und Verhalten bei Störungen lässt sich digital strukturiert wiederholen. Ein persönlicher Abschlussnachweis kann die Bearbeitung dieses Theorieteils dokumentieren.
Was nur der Betrieb ergänzen kann
§ 12 BetrSichV bindet die Unterweisung an Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung. Deshalb müssen konkrete Staplertypen, Anbaugeräte, Rampen, Kreuzungen, Fußwege, Ladezonen, Batterieladung und Notfallabläufe vor Ort behandelt werden. Ein externer Onlinekurs kennt diese Bedingungen nicht.
Dokumentation als kombinierter Nachweis
- Online-Modul mit Datum, Person, Themen und Lernergebnis
- betrieblicher Ergänzungsteil mit konkreten Gefährdungen
- Rückfragen oder Verständnisprüfung
- Name der unterweisenden Person
- schriftliche Festhaltung von Datum und Unterwiesenen nach § 12 BetrSichV