Die wichtigsten Betreiber- und Fahrerpflichten zuordnen
- Vorschrift zusammen mit BetrSichV und Gefährdungsbeurteilung lesen.
- Verantwortungen von Unternehmer und Fahrer trennen.
- Gerätespezifische Regeln in die Unterweisung aufnehmen.
Betriebsanweisung und bestimmungsgemäße Verwendung
§ 5 DGUV Vorschrift 68 verlangt eine schriftliche Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache. § 6 verpflichtet zur bestimmungsgemäßen Verwendung. Herstellerangaben, Tragfähigkeit und vorgesehene Anbaugeräte sind daher keine unverbindlichen Empfehlungen.
§ 7: Wer selbstständig steuern darf
Für Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand darf der Unternehmer nur geeignete, ausgebildete, befähigte und schriftlich beauftragte Personen einsetzen. Die Beauftragung ist ein betrieblicher Akt; der Staplerschein allein ist kein Fahrauftrag.
Zusammenspiel mit BetrSichV und Gefährdungsbeurteilung
Die DGUV Vorschrift wird zusammen mit BetrSichV, ArbSchG und den betrieblichen Gefährdungen angewendet. Die mindestens jährliche Unterweisung folgt ausdrücklich aus § 12 BetrSichV. Änderungen an Gerät oder Arbeitsablauf können zusätzliche Unterweisung vor dem nächsten Jahrestermin erfordern.