Ratgeber

DGUV Vorschrift 68 für Staplerfahrer einfach erklärt

Fachlich geprüft von Mario KowalskiFachausbilder für Flurförderzeuge und Fachkraft für Arbeitssicherheit

Kurzantwort: Die DGUV Vorschrift 68 regelt Betrieb, Auswahl und Einsatz von Flurförderzeugen. Für Fahrer besonders wichtig sind Ausbildung, nachgewiesene Befähigung, schriftliche Beauftragung und die Beachtung betrieblicher Bedingungen.

Die wichtigsten Betreiber- und Fahrerpflichten zuordnen

  1. Vorschrift zusammen mit BetrSichV und Gefährdungsbeurteilung lesen.
  2. Verantwortungen von Unternehmer und Fahrer trennen.
  3. Gerätespezifische Regeln in die Unterweisung aufnehmen.

Betriebsanweisung und bestimmungsgemäße Verwendung

§ 5 DGUV Vorschrift 68 verlangt eine schriftliche Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache. § 6 verpflichtet zur bestimmungsgemäßen Verwendung. Herstellerangaben, Tragfähigkeit und vorgesehene Anbaugeräte sind daher keine unverbindlichen Empfehlungen.

§ 7: Wer selbstständig steuern darf

Für Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand darf der Unternehmer nur geeignete, ausgebildete, befähigte und schriftlich beauftragte Personen einsetzen. Die Beauftragung ist ein betrieblicher Akt; der Staplerschein allein ist kein Fahrauftrag.

Zusammenspiel mit BetrSichV und Gefährdungsbeurteilung

Die DGUV Vorschrift wird zusammen mit BetrSichV, ArbSchG und den betrieblichen Gefährdungen angewendet. Die mindestens jährliche Unterweisung folgt ausdrücklich aus § 12 BetrSichV. Änderungen an Gerät oder Arbeitsablauf können zusätzliche Unterweisung vor dem nächsten Jahrestermin erfordern.

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Häufige Fragen

Ist die DGUV Vorschrift 68 ein Gesetz?

Sie ist eine Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung und für die erfassten Unternehmen verbindlich; staatliches Arbeitsschutzrecht gilt daneben.

Wo steht die jährliche Unterweisung?

Die mindestens jährliche Wiederholung steht in § 12 Abs. 1 BetrSichV.

Gilt § 7 für Mitgängergeräte?

Die konkrete Beauftragungsregel unterscheidet Bauarten. Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und sichere Bedienung gelten unabhängig davon.

Quellen und Prüfhinweis

BetrSichV § 12

Stand 2026-08-20. Prüfe bei Einzelfällen zusätzlich die aktuelle Fassung und die Vorgaben der zuständigen Stelle.