Sofortmaßnahmen bei fehlendem Jahresnachweis
- Fehlenden Nachweis sofort an die verantwortliche Führungskraft melden.
- Bis zur Klärung keine automatische Einsatzfreigabe unterstellen.
- Unterweisung nachholen und betriebliche Einweisung sowie Beauftragung mitprüfen.
Fehlenden Nachweis nicht mit fehlender Erinnerung verwechseln
Zuerst ist zu klären, ob die Unterweisung tatsächlich nicht stattfand oder nur das Protokoll fehlt. § 12 BetrSichV verlangt, Datum und Namen schriftlich festzuhalten. Ein nachträglich unterschriebenes Formular ohne durchgeführte Unterweisung wäre keine zulässige Lösung.
Einsatz bis zur Nachholung bewerten
Der Arbeitgeber muss unverzüglich anhand von Gefährdung, Zeitraum und Qualifikation entscheiden, ob die Person weiter eingesetzt werden kann. Weil die Unterweisung mindestens jährlich stattfinden muss, sollte ein überfälliger Nachweis nicht routinemäßig toleriert werden.
Nachholen mit Ursachenanalyse
- Unterweisung zeitnah durchführen und real datieren
- Betriebsanweisung und veränderte Gefährdungen einbeziehen
- Einweisung und schriftliche Beauftragung mitprüfen
- Terminüberwachung so anpassen, dass der Fehler nicht wiederkehrt