Eine Vorlage an die Gefährdungsbeurteilung anpassen
- Allgemeine Theorie und betriebliche Ergänzungen getrennt aufführen.
- Gerätearten, Verkehrswege, Anbaugeräte und Notfallregeln benennen.
- Teilnahme, Rückfragen und Abschluss nachvollziehbar dokumentieren.
Pflichtfelder des Protokolls
Nach § 12 BetrSichV müssen mindestens Datum und Namen schriftlich festgehalten werden. Für einen belastbaren betrieblichen Nachweis gehören zusätzlich Themen, Arbeitsmittel, Arbeitsbereich, unterweisende Person und eine dokumentierte Verständnisprüfung dazu.
Allgemeine und betriebliche Themen trennen
Die Vorlage sollte erkennen lassen, welcher Teil allgemeine Staplersicherheit behandelt und welcher Teil aus der konkreten Gefährdungsbeurteilung stammt. Beispiele sind Rampen, Fußwege, Ladezonen, Sichtbehinderung, Anbaugeräte, Batterieladeplatz oder Arbeiten in Kühlbereichen.
Unterschrift ist kein Lerninhalt
Eine Teilnehmerunterschrift bestätigt die dokumentierte Teilnahme, ersetzt aber keine verständliche Unterweisung. Plane Rückfragen, Fallbeispiele oder eine kurze Lernkontrolle ein. Speichere das ausgefüllte Protokoll unveränderbar und zugriffsgeschützt.