Ratgeber

Arbeitgeber-Checkliste für den Einsatz von Staplerfahrern

Fachlich geprüft von Mario KowalskiFachausbilder für Flurförderzeuge und Fachkraft für Arbeitssicherheit

Kurzantwort: Vor dem Einsatz müssen Befähigung, Eignung, Unterweisung, Einweisung und schriftliche Beauftragung zusammenpassen. Fehlt ein Baustein, ist ein Online-Zertifikat allein keine Einsatzfreigabe.

Freigabeprüfung vor dem selbstständigen Fahren

  1. Mindestalter, Eignung und Befähigung prüfen.
  2. Gerät und Einsatzbereich konkret einweisen.
  3. Beauftragung und jährliche Wiederholung revisionsfähig ablegen.

Person, Gerät und Auftrag müssen zusammenpassen

Prüfe nicht nur, ob ein Staplerschein vorliegt. Entscheidend sind Mindestalter, Eignung, passende Qualifizierung, aktuelle Unterweisung, geräte- und ortsbezogene Einweisung sowie die schriftliche Beauftragung. Die Beauftragung sollte Betriebsteil und Flurförderzeuge konkret benennen.

Dokumentenmatrix für den Betrieb

  • Qualifizierungsnachweis mit Ausbildungsstufe und Geräteart
  • Unterweisungsprotokoll aus dem laufenden Jahreszeitraum
  • Einweisungsnachweis für Gerät, Anbaugeräte und Arbeitsbereich
  • schriftliche Beauftragung des Unternehmers
  • gegebenenfalls dokumentierte Eignungsbeurteilung
  • Kenntnisnahme der Betriebsanweisung

Bei Fremdfirmen und Leiharbeit klare Schnittstellen schaffen

Nach § 12 Abs. 2 ArbSchG unterweist bei Arbeitnehmerüberlassung der Entleiher arbeitsplatzbezogen. Vorhandene Nachweise des Verleihers bleiben relevant, ersetzen aber nicht die Bedingungen im Einsatzbetrieb. Verantwortlichkeiten sollten vor Schichtbeginn abgestimmt sein.

Weiterführende Ratgeber

Häufige Fragen

Wer darf die schriftliche Beauftragung erteilen?

Der Unternehmer beziehungsweise eine wirksam bevollmächtigte betriebliche Stelle. Eine externe Ausbildungsstelle kann sie nicht für den Betrieb erteilen.

Muss die Beauftragung ein bestimmtes Formular haben?

Die DGUV schreibt keine feste Form vor; Geltungsbereich, Geräte und Person müssen aber eindeutig sein.

Was ist bei Leiharbeitern zusätzlich nötig?

Der Einsatzbetrieb muss die arbeitsplatzbezogene Unterweisung und Einweisung sicherstellen und Nachweise abstimmen.

Quellen und Prüfhinweis

BetrSichV § 12

Stand 2026-08-20. Prüfe bei Einzelfällen zusätzlich die aktuelle Fassung und die Vorgaben der zuständigen Stelle.