Freigabeprüfung vor dem selbstständigen Fahren
- Mindestalter, Eignung und Befähigung prüfen.
- Gerät und Einsatzbereich konkret einweisen.
- Beauftragung und jährliche Wiederholung revisionsfähig ablegen.
Person, Gerät und Auftrag müssen zusammenpassen
Prüfe nicht nur, ob ein Staplerschein vorliegt. Entscheidend sind Mindestalter, Eignung, passende Qualifizierung, aktuelle Unterweisung, geräte- und ortsbezogene Einweisung sowie die schriftliche Beauftragung. Die Beauftragung sollte Betriebsteil und Flurförderzeuge konkret benennen.
Dokumentenmatrix für den Betrieb
- Qualifizierungsnachweis mit Ausbildungsstufe und Geräteart
- Unterweisungsprotokoll aus dem laufenden Jahreszeitraum
- Einweisungsnachweis für Gerät, Anbaugeräte und Arbeitsbereich
- schriftliche Beauftragung des Unternehmers
- gegebenenfalls dokumentierte Eignungsbeurteilung
- Kenntnisnahme der Betriebsanweisung
Bei Fremdfirmen und Leiharbeit klare Schnittstellen schaffen
Nach § 12 Abs. 2 ArbSchG unterweist bei Arbeitnehmerüberlassung der Entleiher arbeitsplatzbezogen. Vorhandene Nachweise des Verleihers bleiben relevant, ersetzen aber nicht die Bedingungen im Einsatzbetrieb. Verantwortlichkeiten sollten vor Schichtbeginn abgestimmt sein.